Die Kabel werden in 7 Brandklassen A, B1, B2, C, D, E und F eingruppiert. Die im Brandfall freigesetzte Wärme und die Flammenausbreitung sind die hauptsächlichen Klassifizierungskriterien, Rauchentwicklung und Azidität werden als zusätzliche Klassifizierungskriterien aufgeführt.
Damit die „benannten Institute“ (neutrale Prüfinstitute, die jeweils von den Mitgliedsstaaten benannt werden) Produktkonformitätsbescheinigungen ausstellen können, müssen europäisch harmonisierte Produktstandards (hENs) und Hilfsstandards unter dem im Mai 2009 an CENELEC vergebenen Mandat der Europäischen Kommission erstellt werden. Es ist die Aufgabe von CENELEC, die notwendigen Prüfverfahren, die Klassifizierungs- und Anwendungsregeln sowie die Produktstandards für die letztendliche Produktzertifizierung zu entwickeln. Dieser Prozess wird ab der Entscheidung etwa 5–6 Jahre dauern (12/2011).
Zurzeit und bis zur Veröffentlichung der oben angeführten mandatierten Normen können Kabel nicht unter der Bauproduktenrichtlinie zertifiziert und mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Jedweder Hinweis auf eine Konformität von Kabeln mit der Bauproduktenrichtlinie ist nicht korrekt, sondern irreführend und sollte als der ungeeignete Versuch interpretiert werden, den Markt und die Behörden zu beeinflussen.
Die Baubehörden werden in angemessener Weise die Brandklassifizierung in nationale Vorschriften integrieren, indem sie den jeweiligen Gebäudeklassen/Einsatzgebieten entsprechende Brandklassen zuordnen. In diesen Fällen sollten dann nur CE-gekennzeichnete Kabel eingesetzt werden.
Wir werden Sie über weitere Schritte zur Implementierung der Bauproduktenrichtlinie auf dem Laufenden halten.
Juni 09
(*) Das Verhalten eines Produkts bei seiner eigenen Zersetzung während eines Brandes



